Registerkarte „Allgemein“

Es stehen folgende Dialogbereiche zur Verfügung:
Luftabsorption
Geben Sie hier die bei der Berechnung der Luftabsorption (nach ISO 9613-1) zu berücksichtigende Temperatur (in °C) und relative Feuchte (in %) ein. Die Standardwerte sind eine Temperatur von 20°C und eine relative Feuchte von 60%.
Bezugszeit
Möglichkeit der Eingabe einer nutzerdefinierten Bezugszeit in Minuten für die Berechnung der Einwirkzeit-Korrektur (siehe Option „Einwirkzeit (min)“). Standardwert ist 8h. Die Bezugszeit wird auch bei der Berechnung der Lärmdosis, bzw. des Expositionspegels herangezogen (siehe Dosimeter (lokal)).
Frequenzbereich
Wählen Sie hier die Unter- und Obergrenze des in der Berechnung zu berücksichtigenden Frequenzbereichs aus.
Hinweis
Der Frequenzbereich ist bei der Auswertung der Echogramme und Abklingkurven im Hinblick auf die raumakustischen Gütemaße relevant (siehe Registerkarte „RIA-Auswertung“ weiter unten). So ist z.B. die Ermittlung des Sprachübertragungsindex STI nur möglich, wenn als Frequenzbereich mindestens 125-8000 Hz eingestellt ist.
Rasterinterpolation
Diese Option steht für alle Berechnungsverfahren - außer für das Teilchenmodell - zur Verfügung.
Ist eine Einstellung n*n gewählt, so wird im ersten Schritt nur an jedem (n+1)-ten Punkt von den im Menü Raster|Spezifikation festgelegten Punkten sowie am Mittelpunkt jedes von 4 dieser Punkte begrenzten Rechtecks der Pegel berechnet. Wenn eine der im folgenden genannten Bedingungen für ein durch 4 Punkte begrenztes Viereck nicht erfüllt ist, wird dieses Viereck in vier gleich große Vierecke unterteilt und es wird für jedes dieser 4 Vierecke dieselbe Prüfung nochmals durchgeführt. Ist eine dieser Bedingungen weiterhin verletzt, so erfolgt rekursiv eine weitere Unterteilung, bis die Bedingung letztlich erfüllt ist oder alle Punkte gemäß der Rasterspezifikation in die Berechnung einbezogen sind. Die Bedingungen sind:
- Max. Differenz Eckpunkte (dB): Die Differenz zwischen dem höchsten und dem niedrigsten der an den 4 Eckpunkten berechneten Pegel ist höchstens gleich dem festgelegten Maximalwert (Standardwert: 10 dB).
- Max. Differenz Mittelpunkt (dB): Der Mittelwert der für die beiden Endpunkte einer Rechteckdiagonale berechneten Pegel unterscheidet sich von dem für den Mittelpunkt berechneten Pegelwert höchstens durch die festgelegte maximale Abweichung (Standardwert: 0.1 dB). Dies muss für beide Diagonalen erfüllt sein.
Sind die Bedingungen erfüllt, so stimmen innerhalb des Rechtecks die interpolierten mit den tatsächlichen Werten hinreichen gut überein und die Pegel an den restlichen Punkten innerhalb des Rechtecks werden durch lineare Interpolation aus den für die 4 Eckpunkte berechneten Pegeln bestimmt.
Virtuelle Akustische Kamera
Die Immissionsrichtwirkungen an Immissionspunkten können mit der virtuellen akustischen Kamera visualisiert werden, siehe Virtuelle Akustische Kamera berechnen. Die Auflösung kann auf 5 Grad (Standard) oder 3 Grad Winkelschrittweite eingestellt werden. Die Option „mitberechnen falls möglich“ (default: aus) erlaubt es, die virtuelle akustische Kamera stets mitzuberechnen bei Verwendung anderer Berechnungsfunktionen, z.B. der Immissionspunkte berechnen, Raster berechnen oder Voxelgitter berechnen. Für die explizite Funktion zur ausschließlichen Berechnung der virtuellen akustischen Kamera, siehe Virtuelle Akustische Kamera berechnen.