Zum Inhalt

Kreuzung

In der Mehrzahl der Normen zur Berechnung von Straßenlärm sind Kreuzungen mit Ampeln nicht geregelt. Ein Ampelzuschlag nur dann vergeben, wenn die gewählte Straßennorm dies vorgibt. Ansonsten bleibt auch ein vorhandenes, aktives Objekt „Ampel“ ohne Wirkung. Details sind nachstehender Tabelle zu entnehmen.

Norm Objekt „Ampel“ mit Wirkung Ja=1/Nein=0 Berechnung nach ...
RLS-90 1 RLS-90 RLS-1990
RLS-19 1 RLS-19 RLS-2019
RVS 4.02 0 -
STL 86 1 Schweizer Leitfaden Nr. 0637 BAFU37-2006
DIN 18005 (1987) 0 -
Nordic Pred. Method 0 -
NMPB-Routes-96 0 -
NMPB-Routes-08 0 -
CNOSSOS-EU 1 EU-2015, EU-2021 bzw. länderspezifischen Umsetzung
CRTN 0 -
TNM 0 -
Czech Method 1 RLS-90
SonRoad 0 -
SonROAD18 0 -

Berechnung nach RLS-90

Ist die Kreuzung Lichtzeichen-geregelt, so werden bei strengem Vorgehen nach RLS-90 an die Kreuzungspunkte der äußeren Fahrspuren je ein Symbol „Lichtzeichengeregelte Kreuzung“ - im folgenden Ampel genannt - eingefügt. Der Ampelstandort nach RLS-90 stimmt daher nicht mit dem realen Aufstellort überein, sondern stellt den gedachten Kreuzungspunkt der entsprechenden Emissionslinien (standardmäßig als gestrichelte Linie dargestellt) der Straßen dar.

Ampelstandorte im Modell an den gedachten Kreuzungspunkten der entsprechenden Emissionslinien

Optionen

BEZ, Info-Fenster, ID, ObjectTree, Master

siehe Dialogfelder BEZ, ID, INFO, ObjectTree, Master im Handbuch „Einführung in CadnaA“)

Ampel ist aktiv

Wird das Objekt „Ampel“ einer Straßenkreuzung oder Einmündung zugewiesen, so wird für benachbarte Immissionsorte der Zuschlag für Lichtzeichen-geregelte Kreuzungen nach RLS-90 Abs. 4.2 Tabelle 2 automatisch berechnet. Bei der Berechnung wird berücksichtigt, wann - tags oder nachts (gem. RLS-90) - die Ampel an der Kreuzung eingeschaltet ist.

Abstand des Immissionspunktes vom nächsten Schnittpunkt von Fahrstreifenachsen K (dB)
<= 40 m 3
40 < d <= 70 m 2
70 < d <= 100 m 1
> 100 m 0

Der Kreuzungszuschlag K wird nur einmal für die nächstgelegene Kreuzung vergeben (bei mehreren Lichtzeichen-geregelten Kreuzungen).

Durch die Kontrollkästchen kann der Aktivierungszustand der Ampel für tags, abends und nachts getrennt festgelegt werden. In der Grafik ist die Aktivierung durch ein Mittelkreuz im Viereck - je nach gewählter Zielgrößendarstellung unterschiedlich - erkennbar.

Kreuzung ist Kreisverkehr

Falls diese Option aktiviert ist, wird in der Berechnung ein Kreisverkehr (statt einer lichtzeichengeregelten Kreuzung) berücksichtigt, sofern dies von der Berechnungsmethode vorgesehen ist (z.B. CNOSSOS-EU, RLS-19).

Zugehörige Straßen automatisch ermitteln

Ist das Objekt Lichtzeichen-geregelte Kreuzung in der Grafik platziert worden, so wird bei der Berechnung jede Straße, die aufgrund eines Abstands kleiner dem eingegebenen Suchradius ist, dieser Lichtzeichen-geregelten Kreuzung zugeordnet.

Suchradius

Suchradius zur automatischen Ermittlung der zugeordneten Straßen. Der Standardwert beträgt 20m.

Update

Manuelle Ermittlung der im Suchradius liegenden Straßen und Anzeige im Abschnitt „manuell“. Sofern die Option „automatisch“ ausgewählt wird, erfolgt dieser Vorgang vor jeder Berechnung.

Durch Setzen und/oder Aktivieren von mindestens einem Immissionspunkt erfolgt im Zuge der Berechnung die Zuweisung der Straßen zu den Lichtzeichen-geregelten Kreuzungen.

Hinweis

Nach der RLS-90 ist nicht explizit geregelt, wie viele und welche Straßen in der Nähe einer Ampelanlage den Zuschlag K erhalten. Durch die Vorgehensweise in CadnaA wird ausgeschlossen, dass z.B. andere Straßen in der Umgebung mitberücksichtigt werden (z.B. ein nah gelegene Autobahn). Die automatische Zuweisung stellt somit einen Kompromiss dar, um nicht zu viele Straßen zu berücksichtigen.

Zugehörige Straßen manuell zuweisen

Bei Auswahl dieser Option können die zugehörigen Straßen manuell zugewiesen werden. Wählen Sie über die Schaltfläche „Einfügen“ die Bezeichnung der zugehörigen Straßen aus der Tabelle Straße aus.

Hinweis

Sollen Straßen auch außerhalb des Suchradius einen Zuschlag erhalten, so müssen diese immer per Hand zugeordnet werden. Werden Straßen, die in ihrem Verlauf eine Ampelanlage besitzen, in Teile zerstückelt (z.B. mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten), so ist eine manuelle Zuweisung der Teilstücke im Abstandbereich von <Suchradius> bis 100 m erforderlich.

Beispiel

Straßenkreuzung mit Ampeln: Rasterdarstellung des Kreuzungszuschlags mit den Grenzabständen nach RLS-90

Berechnung nach RLS-19

Die sogenannte „Knotenpunktkorrektur“ nach RLS-19 RLS-2019 korrigiert die Störwirkungen von Anfahr- und Bremsvorgängen von Fahrzeugen an Lichtzeichen-geregelten Kreuzungen und bei Kreisverkehren. Die Korrektur hängt vom Abstand der Ersatz-Punktquelle zum Schnittpunkt der sich kreuzenden oder zusammentreffenden Quelllinien ab. Bei Kreisverkehren ist damit der Berührungspunkt der kreisförmigen Fahrspur im Kreis mit den ein- bzw. ausführenden Fahrspuren gemeint. An diesen Schnitt- bzw. Berührungspunkten ist in CadnaA das Objekt „Ampel“ zu platzieren, um die von dort ausgehende Korrektur zu berücksichtigen.

\(D_{K,KT}(x)=K_{KT}*max(1-\frac{x}{120}; 0)\)

mit den Maximalwerten der Knotenpunktkorrektur KKT von:

Knotenpunkttyp KKT (dB)
Lichtzeichen-geregelten Knotenpunkte 3
Kreisverkehre 2
Sonstige Knotenpunkte 0

Beispiel: Straßenkreuzung mit Ampeln, Gesamtpegel mit Korrektur nach RLS-19sowie Knotenpunktkorrektur alleine (Differenzraster mit Differenzpegeln)

Berechnung nach Schweizer „Leitfaden Strassenlärm“

Der abstandsabhängige Kreuzungszuschlag nach dem Schweizer „Leitfaden Strassenlärm, Umwelt-Vollzug Nr. 0637“ BAFU37-2006 beträgt:

Abstand des Immissionspunktes vom nächsten Schnittpunkt von Fahrstreifenachsen Kreuzungszuschlag (dB)
< 25 m 2
25 <= d < 50 m 1
d >= 50 m 0

Ansonsten gelten alle Hinweise wie für RLS-90, insbesondere wird bei aktivierter Option „automatisch ermitteln“ (Standardeinstellung) aufgrund des eingegebenen Suchradius entschieden, ob eine Straße dieser Lichtzeichen-geregelten Kreuzung zuzurechnen ist oder nicht.

Beispiel

Straßenkreuzung mit Ampeln: Rasterdarstellung des Kreuzungszuschlags mit den Grenzabständen nach Schweizer „Leitfaden Strassenlärm“

Berechnung nach CNOSSOS-EU

In CNOSSOS-EU werden die Auswirkungen von Beschleunigungs- und Bremsvorgängen von Fahrzeugen vor und hinter Lichtzeichen-geregelten Kreuzungen und bei Kreisverkehren durch die von der Fahrzeugkategorie abhängigen Korrekturterme CR,m,k und CP,m,k berücksichtigt (getrennt für Kreuzungen und Kreisverkehre). Beide Koeffizienten sind nicht frequenzabhängig und werden in allen Oktavbändern addiert.

Die Korrektur für das Rollgeräusch ΔLWR,acc,m,k und für das Antriebsgeräusch ΔLWP,acc,m,k sind lineare Funktionen des Abstands x (in m) der aus der Segmentierung der Straße/n resultierenden Punktquellen - zur nächstgelegenen Kreuzung dieser Straßen-Linienquelle mit einer anderen:

\(\Delta L_{WR,acc,m,k}=C_{R,m,k}*max(1-\frac{|x|}{100}; 0) dB\)

\(\Delta L_{WP,acc,m,k}=C_{P,m,k}*max(1-\frac{|x|}{100}; 0) dB\)

Die Werte CR,m,k und CP,m,k hängen von der Art der Kreuzung k ab (k = 1 für lichtzeichen-geregelte Kreuzung; k = 2 für Kreisverkehr) und werden für jede Fahrzeugklasse angegeben. Die Korrektur beinhaltet die Auswirkung der Geschwindigkeitsänderung bei der An- bzw. der Abfahrt von einer Kreuzung oder von einem Kreisverkehr.

Die Korrektur wird zu 0 dB gesetzt bei betragsmäßigen Abständen größer gleich 100 m: \(|x|\geq100m: \Delta L_{WR,acc,m,k} = \Delta L_{WP,acc,m,k} = 0 dB\)

Kreuzung ist Kreisverkehr

Aktivieren Sie diese Option, wenn es sich um einen Kreisverkehr handelt. In diesem Fall werden die Korrekturen für k = 2 verwendet.

Hinweis

Im Gegensatz zu RLS-90 und Schweizer Leitfaden, setzt CNOSSOS-EU die Korrektur für Lichtzeichen-geregelte Kreuzungen und Kreisverkehre quellseitig an. Diese Vorgehensweise kann jedoch, abhängig vom eingestellten Rasterfaktor, zu unterschiedlichen Ergebnissen führen (siehe Registerkarte Aufteilung).

Beispiel

Straßenkreuzung mit einer Ampel, Auswertung nach CNOSSOS-EU:

Alle Strahlen, die von einem Quellort mit einer maximalen Entfernung von 100 m vom Ampelstandort ausgehen, erhalten eine Korrektur (rote Strahlen), während Strahlen, die eine Entfernung über 100 m aufweisen, keine die Korrektur erhalten (graue Strahlen).

Beachten Sie, dass die Korrektur NICHT davon abhängt, ob der Immissionspunkt oder der Rasterpunkt näher als 100 m vom Ampelstandort entfernt ist oder nicht.