SN 640 578
Emission
Die A-bewertete Schallleistungspegel LW,i eines Parkplatzes berechnet sich nach SN 640 578 (Ausgabe 2006-07) zu SN640-2006:
\(L_{W,i}=L_{W,PVi}+dM_i\)
mit
-
LW,PVi: A-bewerteter Schallleistungspegel je Parkvorgang und Stunde für die Parkplatzart mit Teilfläche i, in dB(A)
-
dMi: Verkehrsmengenzuschlag, in dB
In CadnaA wird der Ausgangswert von LW,PV=66 dB(A) verwendet und die unterschiedlichen Parkplatzarten durch den Zuschlag KPA(siehe unten) berücksichtigt gemäß:
\(L_W,i=66dB(A)+K_{PA,i}+dM_i\)
Der Verkehrsmengenzuschlag berechnet sich zu:
\(dM_i=10\lg(B_{Teilfläche,i} * n_{Teilflänche,i})\)
mit
-
BTeilfläche i: Anzahl Parkvorgänge auf Teilfläche i pro Stunde (getrennt für Tag/Nacht)
-
nTeilfläche i: Anzahl Parkfelder (Stellplätze) auf Teilfläche i
Direkteingabe
Zur direkten Eingabe ist der Emissionspegel L*m,E (dBA) (ggf. für die Zeitbereiche Tag/Nacht/Ruhezeit) anzugeben. Dieser berechnet sich aus dem Schallleistungspegel LwA (dBA) gemäß:
\(L^*_{m,E}=L_{wA}-17dB-19.2dB\)
Parkplatzart
| Attributwert PARTNR | Parkplatzart | LW,PV dB(A) | Zuschlag für Parkplatzart DPA in CadnaA *3) dB | Pegelerhöhung bei Nutzung von Einkaufs- oder Gepäckwagen *4) |
| 1 | Berufsverkehr | 66 | 0 | 2 |
| 2 | Park and Ride | 66 | 0 | 2 |
| 3 | Dienstleistungsunternehmen | 66 *1) | 0 | 2 |
| 4 | Einkaufsverkehr | 67 *1) | 1 | 2 |
| 5 | Freizeitaktivitäten | 68 *1) *2) | 2 | 2 |
| 6 | Anwohner und Besucher | 67 *1) | 1 | 2 |
| 7 | Warte- und Bereitstellungsräume | 68 *1) *2) | 2 | 2 |
| 8 | Weitere | 67 *1) | 1 | 2 |
| 9 | Gesellschaftswagen | 76 | 10 | 1 |
| 10 | Lastwagen | 78 | 12 | - |
| 11 | Motorräder | 69 | 3 | - |
*1) Schallleistungspegel berücksichtigt Tür- und Klappenschließvorgänge.
*2) Schallleistungspegel berücksichtigt Geräusche durch Musikanlagen.
*3) gegenüber dem Basiswert von LW,PV= 66 dB(A)
*4) Die Pegelerhöhung bei Nutzung von Einkaufs- oder Gepäckwagen ist in CadnaA ggf. vom Nutzer durch manuelle Änderung des Parkplatzzuschlag Dp vorzunehmen.
Parksuchverkehr
Im Rahmen der Immission wird neben dem Geräusch der eigentlichen Parkvorgänge auch der Suchverkehrs einbezogen. Dieser Anteil berechnet sich nach:
\(N<150 : K_P=10\lg(1+\frac{N}{44})dB\)
\(N\geq150 : K_P=6.4 dB\)
Durchfahrtanteil
Der Lärmanteil infolge durchfahrenden Verkehrs ist durch das Objekt „Straße“ zu modellieren. Gemäß SN 640 578 ist dabei eine Fahrgeschwindigkeit von 30 km/h anzusetzen.
Ein- und Ausfahrt
Der Immissionsanteil durch Ein- und Ausfahrt wird in CadnaA nicht berücksichtigt.
Hinweis
Bei der Verwendung der SN 640 578 bezieht sich eine Bewegung im Eingabedialog repräsentativ auf einen Parkierungsvorgang (SN 640 578 Absatz 5.9).
Hinweis
Die Implementierung in CadnaA bezieht sich nur auf die Modellierung von sog. „ungedeckten Parkierungsanlagen“ nach SN 640 578 (nicht überdachte Parkplätze). Die anderen in dieser Norm behandelten Geräuschquellen (Tiefgarage, Parkhaus) sind nicht implementiert.