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SN 640 578

Emission

Die A-bewertete Schallleistungspegel LW,i eines Parkplatzes berechnet sich nach SN 640 578 (Ausgabe 2006-07) zu SN640-2006:

\(L_{W,i}=L_{W,PVi}+dM_i\)

mit

  • LW,PVi: A-bewerteter Schallleistungspegel je Parkvorgang und Stunde für die Parkplatzart mit Teilfläche i, in dB(A)

  • dMi: Verkehrsmengenzuschlag, in dB

In CadnaA wird der Ausgangswert von LW,PV=66 dB(A) verwendet und die unterschiedlichen Parkplatzarten durch den Zuschlag KPA(siehe unten) berücksichtigt gemäß:

\(L_W,i=66dB(A)+K_{PA,i}+dM_i\)

Der Verkehrsmengenzuschlag berechnet sich zu:

\(dM_i=10\lg(B_{Teilfläche,i} * n_{Teilflänche,i})\)

mit

  • BTeilfläche i: Anzahl Parkvorgänge auf Teilfläche i pro Stunde (getrennt für Tag/Nacht)

  • nTeilfläche i: Anzahl Parkfelder (Stellplätze) auf Teilfläche i

Direkteingabe

Zur direkten Eingabe ist der Emissionspegel L*m,E (dBA) (ggf. für die Zeitbereiche Tag/Nacht/Ruhezeit) anzugeben. Dieser berechnet sich aus dem Schallleistungspegel LwA (dBA) gemäß:

\(L^*_{m,E}=L_{wA}-17dB-19.2dB\)

Parkplatzart

Attributwert PARTNR Parkplatzart LW,PV dB(A) Zuschlag für Parkplatzart DPA in CadnaA *3) dB Pegelerhöhung bei Nutzung von Einkaufs- oder Gepäckwagen *4)
1 Berufsverkehr 66 0 2
2 Park and Ride 66 0 2
3 Dienstleistungsunternehmen 66 *1) 0 2
4 Einkaufsverkehr 67 *1) 1 2
5 Freizeitaktivitäten 68 *1) *2) 2 2
6 Anwohner und Besucher 67 *1) 1 2
7 Warte- und Bereitstellungsräume 68 *1) *2) 2 2
8 Weitere 67 *1) 1 2
9 Gesellschaftswagen 76 10 1
10 Lastwagen 78 12 -
11 Motorräder 69 3 -

*1) Schallleistungspegel berücksichtigt Tür- und Klappenschließvorgänge.

*2) Schallleistungspegel berücksichtigt Geräusche durch Musikanlagen.

*3) gegenüber dem Basiswert von LW,PV= 66 dB(A)

*4) Die Pegelerhöhung bei Nutzung von Einkaufs- oder Gepäckwagen ist in CadnaA ggf. vom Nutzer durch manuelle Änderung des Parkplatzzuschlag Dp vorzunehmen.

Parksuchverkehr

Im Rahmen der Immission wird neben dem Geräusch der eigentlichen Parkvorgänge auch der Suchverkehrs einbezogen. Dieser Anteil berechnet sich nach:

\(N<150 : K_P=10\lg(1+\frac{N}{44})dB\)

\(N\geq150 : K_P=6.4 dB\)

Durchfahrtanteil

Der Lärmanteil infolge durchfahrenden Verkehrs ist durch das Objekt „Straße“ zu modellieren. Gemäß SN 640 578 ist dabei eine Fahrgeschwindigkeit von 30 km/h anzusetzen.

Ein- und Ausfahrt

Der Immissionsanteil durch Ein- und Ausfahrt wird in CadnaA nicht berücksichtigt.

Hinweis

Bei der Verwendung der SN 640 578 bezieht sich eine Bewegung im Eingabedialog repräsentativ auf einen Parkierungsvorgang (SN 640 578 Absatz 5.9).

Hinweis

Die Implementierung in CadnaA bezieht sich nur auf die Modellierung von sog. „ungedeckten Parkierungsanlagen“ nach SN 640 578 (nicht überdachte Parkplätze). Die anderen in dieser Norm behandelten Geräuschquellen (Tiefgarage, Parkhaus) sind nicht implementiert.