Reflexionen höherer Ordnung
Bei der Berechnung von Reflexionen zweiter Ordnung müssen alle gültigen Spiegelquellen an allen reflektierenden Flächen nochmals gespiegelt werden, so dass die Gültigkeit jeder Reflexion geprüft und der zugehörige Strahlweg berechnet werden kann. Die Zahl der mit jeder weiteren Reflexionsordnung hinzukommenden Reflexionen ergibt sich aus dem Produkt der Anzahl von Reflexionen der letzten Ordnung mit der Zahl der gültigen Reflexionsflächen. Die Beschreibung des numerischen Verfahrens findet sich in Pro-1988.
Es ist offensichtlich, dass die Zahl der möglichen Reflexionen mit wachsender Ordnungszahl explodiert - Rechnungen bis zu höheren Ordnungen sind nur für sehr begrenzte Anordnungen vollständig möglich. Andererseits muss eine Reflexion erst berechnet werden, bevor ihr Beitrag als unwesentlich beurteilt werden kann.
CadnaA ermöglicht die Berechnung von Reflexionen höherer Ordnung für die Quellentypen Punkt-, Linien- und Flächenquelle, wobei auch hier wieder die Strahlwege dargestellt und die durch Reflexion entstehenden Pegelbeiträge getrennt ausgewiesen werden. Beim Quelltyp Straße und Schiene wird aufgrund der normativen Vorgaben nur die Reflexion erster Ordnung nach dem Spiegelquellenverfahren berechnet - höhere Ordnungen sind durch Mehrfachreflexionszuschlag zu berücksichtigen.
Ein Beispiel für die vollständige Berechnung von Reflexionen bis zur 10.Ordnung mit CadnaA sei mit dem nachfolgendem Hinterhof Bild dargestellt. Eine vor der Öffnung befindliche Punktquelle strahlt in den Hof und es soll der Schallpegel am dargestellten Aufpunkt IP berechnet werden.


Alle Strahlwege für die einzelnen Reflexionsordnungen im Innenhof

Alle möglichen Strahlwege bei Rechnung bis zur 10.Ordnung
Mit CadnaA können beliebige Objektanordnungen einer Reflexionsberechnung zugrunde gelegt werden. Damit ist es möglich, auch in den über die geltenden Richtlinien hinausgehenden Fällen der Realität entsprechende Pegelberechnungen durchzuführen.