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Reflexion 1.Ordnung

Die Berechnung der Reflexionen 1.Ordnung ist in einigen Richtlinien zwingend vorgeschrieben (z.B. RLS90 RLS-1990, Schall03 S03-1990), wenn derartige Reflexionen zum Pegel am Aufpunkt beitragen.

Die Berechnung erfolgt in drei Schritten, die für jede reflektierende Fläche und bezogen auf jedes Q-IP Paar durchzuführen sind.

  • 1.Schritt: Konstruktion der Lage der Spiegelquelle
  • 2.Schritt: Schnitt der Verbindungslinie Spiegelquelle-Immissionsort mit der Fläche und Bestimmung des Durchstoßpunkts
  • 3.Schritt: Wenn der Durchstoßpunkt in der Fläche liegt, Berechnung des Pegelanteils unter Berücksichtigung des längeren Strahlwegs über die reflektierende Fläche unter Einbeziehung des Absorptionsgrads dieser Fläche.

Im dargestellten Beispiel werden die zwei über die dargestellten Strahlwege berechneten Pegelanteile am Aufpunkt berücksichtigt.

Strahlverlauf bei der Reflexion 1. Ordnung

Wichtig für die korrekte Reflexionsberechnung im Sinne der genannten Richtlinien ist es, dass alle Reflexionen 1.Ordnung geprüft und ggf. in die Berechnung einbezogen werden. Dies ist nicht selbstverständlich - es gibt Programme, die ausgehend vom Immissionspunkt einen Strahl nur soweit prüfen, bis in der Grundrissbetrachtung der erste Reflektor den Strahlweg kreuzt - auch wenn dieser Reflektor wegen seiner zu geringen Höhe nicht wirksam ist und der Strahl von einer dahinter liegenden Fläche reflektiert wird. Die Reflexionsberechnung muss somit im Beispiel vom vorherigen Bild auch dann einen pegelerhöhenden Beitrag liefern, wenn ein niedriges Hindernis in der Grundrissbetrachtung den Strahlweg scheinbar versperrt.

Strahlweg für die Reflexion 1.Ordnung mit Hindernis im Strahlweg

Ein typisches Beispiel für diesen Anwendungsfall zeigt das nachfolgende Bild. Prüft das Programm nur bis zum ersten gefundenen Reflektor, so würde der von dem hohen Gebäude rechts verursachte Reflexionsanteil an dem Wohnhaus auf der linken Straßenseite nicht berücksichtigt, nur weil sich eine vielleicht 1m hohe Mauer zwischen diesem hohen Gebäude und der vierspurigen Straße befindet. Die Rechnung ist in diesem Fall nicht RLS90-konform.

CadnaA berücksichtigt Reflexionen auch dann, wenn abschirmende Objekte den Weg des reflektierten Schallstrahls versperren. Der vom reflektierten Schall verursachte Pegelanteil am Immissionsort ist dann eben um den Wert vermindert, der sich aus der Schirmrechnung für den Weg Spiegelquelle - Aufpunkt ergibt.

Für die Pegelberechnung am linken Wohnhaus nach RLS-90 muss die Reflexion des Straßenlärms am hohen Gebäude rechts trotz der niedrigen Wand zwischen Straße und Gebäude berechnet werden.

CadnaA berechnet die Reflexion auch für ausgedehnte Quellen wie Linien- oder Flächenquellen, wobei diese wiederum in ausreichend kleine Teilquellen zerlegt werden. Das nächste Bild zeigt den schon bekannten Fußballplatz mit drei in der Nachbarschaft befindlichen Gebäuden und den von CadnaA berücksichtigten Strahlwegen. Auch bei diesen Reflexionen wird das Projektionsprinzip angewendet, so dass stets ohne Eingriff des Programmanwenders eine korrekte Berechnung sichergestellt werden kann.

Bei der Pegelberechnung an einem Fußballplatz berücksichtigten Strahlwege