Berücksichtigung eines Nutzungsgebiets
Nachfolgend wird der Immissionspunkt einem Nutzungsgebiet zugewiesen und die Berechnung erneut durchgeführt.
- Doppelklicken Sie auf den Immissionspunkt und deaktivieren Sie die Option „aus Nutzungsgebieten ermitteln“.
- Wählen Sie unter „Nutzungsart“ die Option „KU Kurgebiet“ und unter „verwende Richtwerte für“ die Option „Industrie“ aus. Damit werden die Immissionsrichtwerte nach TA-Lärm als Richtwerte vorgegeben.
Damit sind diesem Immissionspunkt die Immissions-Grenzwerte für Kurgebiete zugewiesen (siehe auch Menü Eigenschaften|Nutzungsarten).

Nutzungsart „KU Kurgebiet“ eingestellt
- Wählen Sie jetzt im Dialog der Punktquelle die Option „Quelle ist stationär“. Damit ist die Quelle jetzt wieder andauernd in Betrieb.

Option „Einwirkzeit“ deaktiviert
- Führen Sie jetzt die Berechnung durch Klick auf das Taschenrechner-Symbol erneut aus.
Bei einer Überschreitung des Richtwertes einer Nutzungsart wird der Immissionspunkt zusätzlich rot eingefärbt. Dazu muss die entsprechende Zielgröße gewählt werden. In diesem Beispiel werden die Grenzwerte für Kurgebiete sowohl tagsüber, als auch nachts überschritten.

Roter Immissionspunkt: Richtwert für „Kurgebiet“ überschritten