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Berücksichtigung von Einwirkzeiten

Ist eine Schallquelle für die Dauer der Einwirkzeit tE während der Bezugszeit tB aktiv, so wird zum berechneten Schalldruckpegel eine Zeitkorrektur addiert, um den Mittelungspegel für die Bezugszeit zu erhalten.

\(D_t = 10 \lg(t_E/t_B)\)

Die Bezugszeiten werden unter Dialog Berechnung|Konfiguration, Registerkarte „Bezugszeit“ eingegeben, indem für jede volle Stunde der Zeitbereich D (Tag), E (Abend), und N (Nacht) zugeordnet wird.

Stellen Sie dazu zunächst die Zielgrößen Lde (Tagpegel nach TA-Lärm) und Ln (Nachtpegel nach TA-Lärm) im Dialog Berechnungskonfiguration, Registerkarte „Zielgrößen“ ein (im Menü Berechnung).

Zielgrößen Lde und Ln

Stellen Sie anschließend auf der Registerkarte „Bezugszeit“ die in nachfolgender Abbildung angezeigten Bezugs- bzw. Beurteilungszeiten nach TA-Lärm ein.

Eingabe der Bezugszeiten und Zuschläge nach TA-Lärm

Die Bezugszeiten nach TA-Lärm sind wie folgt festgelegt:

  • für den Tag (7:00-20.00 Uhr) ergeben sich: 13 Stunden (780 Min.),
  • für die Ruhezeit (6:00-7:00 Uhr und 20:00-22:00 Uhr) ergeben sich: 3 Stunden (180 Min.),
  • für die Nacht ist diejenige Nachtstunde (60 Min.) mit dem höchsten Beurteilungspegel, zu dem die zu beurteilende Anlage beiträgt, zu berücksichtigen.

Behalten Sie den vorhandenen Zuschlag für Abend/Ruhezeit von 6 dB bei.

Hinweis

Der standardmäßige Zuschlag für Nacht von 10 dB ist nicht relevant, da kein Mischpegel unter Einbeziehung des Nachtzeitraums berechnet wird.

Die Einwirkzeit wird im Dialog der Punktquelle eingetragen.

  • Wählen Sie dazu zunächst die Option „Einwirkzeit (min)“ statt der Standardeinstellung „Quelle ist stationär“ aus.

In diesem Beispiel wird für die Zeitbereiche Tag/Ruhezeit jeweils die halbe Bezugszeit und für die Nacht N ein Viertel der Bezugszeit als Einwirkzeiten eingegeben.

  • Tag: 390 Min. Einwirkzeit = ½ Bezugszeit (780 Min.)
  • Ruhezeit: 90 Min. Einwirkzeit = ½ Bezugszeit (180 Min.)
  • Nacht: Einwirkzeit 15 Min. = ¼ Bezugszeit (60 Min.)

Damit ergeben sich die Zeitkorrekturen zu:

  • Zeitkorrektur Tag: DtT = 10 lg (390/780) = - 3 dB
  • Zeitkorrektur Abend/Ruhezeit: DtE = 10 lg (90/180) = - 3 dB
  • Zeitkorrektur Nacht: DtN = 10 lg (15/60) = - 6 dB

Für allgemeine (WA) und reine (WR) Wohngebiete sowie Kurgebiete ist laut TA Lärm an Werktagen zwischen 6.00 - 7.00 Uhr und 20.00 - 22.00 Uhr ein Zuschlag von 6 dB zu berücksichtigen. Daraus ergeben sich die A-bewerteten Schallleistungspegel der Punktquelle sowie die Immissionspegel für die Zeitbereiche Tag/Ruhezeit und Nacht in diesem Beispiel zu:

  1. Beurteilungszeitraum Tage/Ruhezeit:

emittierte Schallleistung Tag/Abend:

\(L_{wA}=10\lg(\frac{1}{16})*[13*10^{(100-3)/10dB} + 3*10^{(100-3+6)/10dB}]=98.9dB(A)\)

Immissionspegel Lde:

\(L_{AT}=98.9 dB(A) - 51 dB - 0.2 dB = 47.7 dB(A)\)

  1. Beurteilungszeitraum Nacht:

emittierte Schallleistung Nacht:

\(LwA(N)=100+10\lg(15/60)dB=94dB(A)\)

Immissionspegel Ln:

\(L_{AT} = 94dB(A)-51dB-0.2dB=42.8dB(A)\)

In CadnaA werden diese Pegel im Immissionspunkt angezeigt: