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RLS-19

Emissionsgröße

Die Emissionsgröße nach RLS-19 ist der A-bewertete, längenbezogene Schallleistungspegel LWA‘ eines Fahrstreifenstücks in dB(A) RLS-2019 RLS-2019-K:

\(L_{WA}'=10\lg[M]+10\lg[\frac{100-p_1-p_2}{100}*\frac{10^{0.1(L_{W,Pkw(vPkw)})}}{v_{Pkw}}+\frac{p_1}{100}*\frac{10^{0.1(L_{W,Lkw1(vLkw1)})}}{v_{Lkw1}}+\frac{p_2}{100}*\frac{10^{0.1(L_{W,Lkw2(vLkw2)})}}{v_{Lkw2}}]-30dB\)

mit

  • M: stündliche Verkehrsstärke der Quelllinie in Kfz/h

  • LW,Fzg(vFzG): Schallleistungspegel für die Fahrzeuge der Gruppe FzG (Pkw, Lkw1

  • und Lkw2) bei Geschw.keit vFzG in dB(A)

  • vFzG: Geschwindigkeit, Fahrzeuge der Fahrzeuggruppe Pkw, Lkw1 und Lkw2 in km/h

  • p1: Anteil an Fahrzeugen der Fahrzeuggruppe Lkw1 in %

  • p2: Anteil an Fahrzeugen der Lkw2 in %

Dialog Straße (für RLS-19)

Fahrzeuggruppen

Es werden drei Fahrzeuggruppen unterschieden:

  • Pkw: Personenkraftwagen, Personenkraftwagen mit Anhänger und Lieferwagen (Güterkraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 t)
  • Lkw1: Lastkraftwagen ohne Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t und Busse
  • Lkw2: Lastkraftwagen mit Anhänger bzw. Sattelkraftfahrzeuge (Zugmaschinen mit Auflieger) mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t

Hinweis

Motorräder werden wie Fahrzeuge der Gruppe Lkw2 eingestuft. Hingegen wird nach RLS-19 bei Motorrädern als Geschwindigkeit vPkw verwendet.

Schallleistungspegel je Fahrzeug

\(L_{W,FzG}(v_{FzG})=L_{W0,FzG}(v_{FzG})+D_{SD,SDT,FzG}(v_{Fzg})+D_{LN,FzG}(g,v_{FzG})+D_{K,KT}(x)+D_{refl}(h_{Beb},w)\)

mit

  • \(L_{W0,FzG}(v_{FzG})\): LWA Grundwert eines Fahrzeuges der Gruppe FzG bei v (km/h) in dB(A)
  • \(D_{SD,SDT,FzG}(v_{Fzg})\): Korrektur für den Straßendeckschichttyp SDT (in dB)
  • \(D_{LN,FzG}(g,v_{FzG})\): Korrektur für die Längsneigung g (in dB)
  • $D_{K,KT}(x) $: Korrektur für den Knotenpunkttyp (x: Abstand zum Knotenpunkt in m), in dB
  • \(D_{refl}(h_{Beb},w)\): Zuschlag für die Mehrfachreflexion bei einer Bebauungshöhe hBeb und Abstand der reflektierenden Flächen w (m), in dB

Basis-Emission eines Fahrzeuges

Der Grundwert des Schallleistungspegels wird ermittelt gemäß:

\(L_{W0,FzG}(v_{FzG}=A_{W,FzG}+10\lg[1+(\frac{v_{FzG}}{B_{W,FzG}})^{C_{W,FzG}}]\)

mit folgenden Emissionsparametern je Fahrzeuggruppe RLS-2019:

FzG AW,FzG (dBA) BW,FzG (km/h) CW,FzG
Pkw 88,0 20 3,06
Lkw1 100,3 40 4,33
Lkw2 105,4 50 4,88

Straßentypen

Nach RLS-19 sind, falls keine geeigneten projektbezogenen Untersuchungsergebnisse vorliegen, folgende Standardwerte für die stündliche Verkehrsstärke M in Kfz/h und der Anteile p1 bzw. p2 in Abhängigkeit vom DTV des genannten Straßentyps zu verwenden.

Hinweis

Mit DTV wird die „durchschnittliche täglichen Verkehrsstärke“ (DTV, Anzahl Kfz/24h) über alle Tage des Jahres bezeichnet.

Straßentypen nach RLS-19, Tabelle 2 RLS-2019:

Attributwert STRGATTNR Straßengattung tags
(6-22 Uhr)
nachts
(22-6 Uhr)
M
(Kfz/h)
p1
(%)
p2
(%)
M
(Kfz/h)
p1
(%)
p2
(%)
0 Bundesautobahnen und Kraftfahrstraßen 0.0555*DTV 3 11 0.0140 *DTV 10 25
1 Bundesstraßen 0.0575*DTV 3 7 0.0100 *DTV 7 13
2 Landes-, Kreis-, u. Gemeindeverbindungsstraßen 0.0575 *DTV 3 5 0.0100 *DTV 5 6
3 Gemeindestraßen 0.0575 *DTV 3 4 0.0100 *DTV 3 4

Quellgeometrie

Die Emissionshöhe ist in RLS-19 auf 0.5 m festgelegt. Dabei ist die Querneigung der Fahrbahn zu berücksichtigen. In CadnaA wird die Quelllinie immer in der Mitte des äußersten Fahrstreifens positioniert, entsprechend der Festlegung nach RLS-19 für Straßen mit ein oder zwei Fahrstreifen je Richtung. Bei drei oder mehr Fahrstreifen je Richtung ist der Abstand der Emissionslinien einzugeben und die Lage in Bezug auf die Mittelachse festzulegen (Details siehe Kap. 3.3.1, RLS-19 RLS-2019).

Geschwindigkeit v (km/h)

Nach RLS-19 gelten folgende Regeln für das Ansetzen der Geschwindigkeiten:

  • Für zulässige Höchstgeschwindigkeiten unter 30 km/h ist 30 km/h anzusetzen.
  • Bei Autobahnen oder Kraftfahrstraßen ohne Höchstgeschwindigkeit ist anzusetzen: vPkw =130 km/h
  • In Fällen ohne Geschwindigkeitsbeschränkung ist bei Fahrzeuggruppen Lkw1 und Lkw2, sowie bei Kfz >3,5 t auf einbahnigen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften vLkw1/2=80 km/h, auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen mit getrennten Richtungsfahrbahnen (mit Mittelstreifen oder sonstigem) vLkw1/2=90 km/h anzusetzen.
  • Falls kein vLkw eingegeben wird, verwendet CadnaA vLkw=vPkw, mit Deckelung auf vLkw=80 km/h. Hingegen wird bei manueller Eingabe von vLkw die Geschwindigkeit auf vLkw=90 km/h gedeckelt.

Straßenoberfläche

Für folgende Straßenoberflächen stehen Korrekturwerte getrennt nach Pkw und Lkw und Geschwindigkeitsbereichen zur Verfügung RLS-2019.

Attribut STRO_ID Straßenoberfläche (außer Pflasterbeläge) DSD,SDT,FzG(v) in dB bei einer Geschwindigkeit vFzG (km/h) für
Pkw
<=60
Pkw
>60
Lkw
<=60
Lkw
>60
RLS_REF Nicht geriffelter Gussasphalt (nationale Referenz) 0 0 0 0
RLS_SMA_5 Splittmastixasphalte SMA 5 und Abstumpfung mit Abstreumaterial der Lieferkörnung 1/3 -2,6 - -1,8 -
RLS_SMA_8 Splittmastixasphalte SMA 8 und Abstumpfung mit Abstreumaterial der Lieferkörnung 1/3 -2,6 -1,8 -1,8 -2,0
RLS_SMA_11 Splittmastixasphalte SMA 11 und Abstumpfung mit Abstreumaterial der Lieferkörnung 1/3 - -1,8 - -2,0
RLS_AC11 Asphaltbetone <=AC 11 abgestumpft mit Abstreumaterial der Lieferkörnung 1/3 -2,7 -1,9 -1,9 -2,1
RLS_OPA_11 Offenporiger Asphalt aus PA 11 - -4,5 - -4,4
RLS_OPA_8 Offenporiger Asphalt aus PA 8 - -5,5 - -5,4
RLS_BETON Betone mit Waschbetonoberfläche - -1,4 - -2,3
RLS_LGA_B Lärmarmer Gussasphalt. Verfahren B - -2,0 - -1,5
RLS_LOA_AC Lärmtechnisch optimierter Asphalt aus AC D LOA nach E LA D -3,2 - -1,0 -
RLS_LOA_SMA Lärmtechnisch optimierter Asphalt aus SMA LA 8 nach E LA D - -2,8 - -4,6
RLS_DADH Dünne Asphaltdeckschichten in Heißbauweise auf Versiegelung aus DSH-V 5 -3,9 -2,8 -0,9 -2,3

Hinweis

Die in RLS-2019 beinhalteten Korrekturen für Splittmastixasphalte „SMA5 und SMA8“ und „SMA8 und SMA11“ sind in CadnaA in 3 Einträge „SMA 5“, „SMA 8“ und „SMA 11“ aufgeteilt.

Bei Pflasterbelägen wird nicht zwischen den verschiedenen Fahrzeuggruppen unterschieden:

Attribut STRO_ID Straßenoberfläche (Pflasterbeläge) DSD,SDT(v) in dB bei einer Geschwindigkeit v (km/h)
>30 >40 >50
RLS_PFL_A Pflaster mit ebener Oberfläche mit Fugenbreite <= 5.0 mm und Fase <= 2.0 mm 1,0 2,0 3,0
RLS_PFL_B sonstiges Pflaster mit Fugenbreite > 5.0 mm oder Fase > 2.0 mm oder Kopfsteinpflaster 5,,0 6,0 7,0

Steigungskorrektur

Eingabe (%)

Bei manueller Eingabe wird die Korrektur DLN,FzG(g, vFzG) zum Emissions-Grundwert addiert. Die Korrektur ist von der Längsneigung der Straße, der Fahrzeuggruppe und der Geschwindigkeit abhängig (Details siehe RLS-2019).

Steigung: auto

Bei Verwendung dieser Optionen (siehe Gemeinsame Eingabedaten, Steigung/Gefälle (%)) wird die Steigungskorrektur nicht unmittelbar zum im Dialog Straße angezeigten Emissionswert addiert, sondern erst innerhalb der Berechnung berücksichtigt. In diesem Fall kann der Steigungskorrektur dem Protokoll entnommen werden (siehe Berechnungsprotokoll).

Reflexionsrechnung

Reflexionen bis zur 2.Ordnung sind nach RLS-19 durch Spiegelschallquellen einzubeziehen. Diese Reflexionsrechnung erfolgt automatisch, wenn in Dialog Berechnung|Konfiguration, Registerkarte „Straße“ die Option „Streng nach RLS-19“ (siehe RLS-19) aktiviert ist. Dies gilt unabhängig von der Wahl der Reflexionsordnung auf der Registerkarte „Reflexion“. Außerdem werden die weiteren Bedingungen für die Reflexionsberechnung (siehe Registerkarte Reflexion) berücksichtigt.

Eine Berechnung ohne jede Reflexion kann durch Wahl der Reflexionsordnung Null erfolgen, nachdem die Option „Streng nach RLS-19“ deaktiviert wurde.

Mehrfachreflexionszuschlag

Darüberhinaus ist bei Straßenstücken zwischen parallelen, reflektierenden Stützmauern, Lärmschutzwänden oder geschlossenen Hausfassaden, die nicht mehr als 100 m voneinander entfernt sind, der Mehrfachreflexionszuschlag zu berücksichtigen. Dies erfordert eine der folgenden Angaben:

Drefl (dB)

Bei aktivierter Option kann die Pegelerhöhung durch Mehrfachreflexion eingegeben werden.

mittlere Höhe/Abstand

Alternativ wird der Mehrfachreflexionszuschlag aus der mittleren Höhe hBeb (Attribut HBEB) und dem Abstand w (Attribut ABST) der Reflektoren berechnet:

\(D_{refl}(h_{Beb}, w)=min(2\frac{h_{Beb}}{w}; 1.6)\)

Sofern die „reflexionsmindernde Lärmschutzwände“ oder „stark reflexionsmindernden Lärmschutzwände“ (in CadnaA: „absorbierend“ oder „hochabsorbierend“) vorliegen, wird nach RLS-19 die Mehrfachreflexion vernach-lässigt.

Randbebauung berechnen

Über das Menü Extras|Randbebauung berechnen können Sie die mittlere Höhe, den Abstand und den Lückenanteil auf Basis der vorhandenen Gebäuden berechnen lassen. Es werden folgende Textvariablen berechnet und im Dialog Info-Fenster der Straße/n abgelegt..

DBEB_L; DBEB_R Abstand Randbebauung (links/rechts)
HBEB_L; HBEB_R mittlere Bebauungshöhe (links/rechts)
LUECK_L; LUECK_R Lückenanteil in Prozent (links/rechts)

Beispiel siehe RLS-90

Migrationsassistent

Der Migrationsassistent ermöglicht die Konvertierung von RLS-90-Projekten in die Berechnungsvorschrift RLS-19. Dies erfolgt für die Objekte Straße und Parkplatz.

Gehen Sie wie folgt vor, um den Assistenten anzuwenden:

  • Öffnen Sie eine CadnaA-Datei, die ein mit RLS-90 modelliertes Projekt enthält.
  • Öffnen Sie die Registerkarte „Normen“ in der Berechnungskonfiguration (siehe Registerkarte Normen).
  • Ändern Sie die Berechnungsmethode unter Lärmart „Straße“ von RLS-90 nach RLS-19.
  • Schließen Sie den Dialog mit OK.

Daraufhin wird ein Dialog angezeigt, der abfragt, ob der Migrationsassistent geöffnet werden soll. Nach Bestätigung mit „Ja“ wird nachfolgend dargestellter Dialog geöffnet.

Wählen Sie die gewünschten Anpassungen für Straßenoberflächen, Lkw-Anteil, Quellposition und bezüglich der Behandlung von Parkplätzen aus und klicken Sie anschließend auf „Ausführen“.

Für weitere Informationen, siehe Migrationsassistent RLS90 nach RLS19.