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Registerkarte Bezugszeit

Bezugszeiten und Zuschläge

Die Bezugszeit gibt die Zeitspanne an, für die ein Mittelungspegel unter Berücksichtigung der tatsächlichen Einwirkzeit der Schallquelle gemäß den geltenden Beurteilungsgrundlagen berechnet werden soll.

Die Angabe eines Bezugs-Zeitraums ist immer dann erforderlich, wenn die Emission aus verschiedenen Zeiträumen Tag/Abend (Ruhezeit)/Nacht D/E/N zu einem Ergebnispegel verrechnet werden soll, der eine kombinierte Zielgröße oder einen „Mischpegel“ darstellt (z.B. Lden, Lde).

In der Regel werden bei der Berechnung derartiger kombinierte Zielgrößen Zuschläge für lärm-empfindlichere Tageszeiträume angesetzt, um die erhöhte Lästigkeitswirkung näherungsweise zu berücksichtigen.

Dialogoptionen

Zuordnung Stunden - Zeitbereiche

Die Stundenzuordnung im oberen Teils der Registerkarte „Bezugszeit“ umfasst die 24 Tagesstunden. Diese können durch Eintragen eines Buchstabens (D, E oder N, Groß- oder Kleinbuchstaben) einem der Tageszeiträume Tag/Abend (Ruhezeit)/Nacht zugeordnet werden.

Mit diesem flexiblen Konzept können alle Anforderungen der EU-Umgebungslärm-Richtlinie (auch hinsichtlich der möglichen Verkürzung des Abendzeitraums und der entsprechenden Verlängerung des Tag- und/oder den Nachtzeitraums) erfüllt werden.

Falls einzelne Stunden nicht berücksichtigt werden sollen, kann das entsprechende Feld leer bleiben (siehe Beispiele unten).

Die damit definierten Bezugszeiten gelten für alle Lärmarten und betreffen die kombinierten Zielgrößen wie Lden und Lde (siehe Registerkarte Zielgrößen). Für die nicht-kombinierte Zielgrößen (wie Ld, Le und Ln) erfolgt keine Zeitkorrektur und auch keine Berücksichtigung eines Zuschlags.

Bezüglich der verschiedenen Arten von Quellen gilt:

  • Industriequellen: Die Bezugszeiten wird nur dann berücksichtigt, wenn im Quelldialog die Option „Einwirkzeit (min)“ gewählt und Betriebszeiten eingegeben oder ein Tagesgang ausgewählt wurde (siehe Gemeinsame Eingabedaten).
  • Straße: In Abhängigkeit von der gewählten Richtlinie wird i.d.R. die Immission nur für Tag und Nacht berechnet. Um Berechnungen unter Einbeziehung der Stundenzuordnung durchführen zu können (z.B. im Rahmen der EU-Umgebungslärm-Richtlinie) sind Tagesgänge für Straßen zu verwenden, falls die gewählten Straßen-Richtlinie die Verkehrsmengen nicht auf die Zeitbereiche D/E/N verteilt (siehe Straße, für die jeweilige Richtlinie, und Kapitel Registerkarte Straße).
  • Schiene: wie bei Straße, wobei auf der Registerkarte „Schiene“ die Option „Verwende Bezugszeiten D/E/N“ verfügbar ist (siehe Schiene, für die jeweilige Richtlinie, und Kapitel Registerkarte Schiene).
  • Fluglärm: siehe Schiene (Registerkarte „Fluglärm“, siehe Handbuch FLG)

Hinweis

Die Berechnung der Lärmindizes Lden und Ln nach der EU-Umgebungslärm-Richtlinie ist mit der Standardversion von CadnaA möglich. Hingegen erfordert die Auswertung der Lärmbelastungsstatistik unter Einbeziehung der Hausbewohner auf Basis der Fassadenpegel die Auswertemethode „Objekt-Scan“.

Zuschläge

Zuschläge werden nur bei kombinierten Zielgrößen wie z.B. bei Lden oder Lde berücksichtigt. Geben Sie die gewünschten oder Richtlinien-spezifischen Zuschläge ein, z.B. für die sich aus der Definition des Lden ergebenden Zuschläge für den Abend/Ruhezeit von 5 dB und für die Nacht von 10 dB.

Zuschlag Ruhezeit nur für

Nach der deutschen Regelung TA-Lärm TAL-1998 wird der Zuschlag für die Ruhezeit abhängig von Zuordnung des zu schützenden Gebietes vergeben. Der Zuschlag von 6 dB wird danach nur für die Immissionsorte in allgemeinen (WA) und reinen Wohngebieten (WR), sowie in Kurgebieten (KU) vergeben. Bei aktivierter Option kann durch Anklicken festgelegt werden, für welche Gebietsarten der Ruhezeiten-Zuschlag erfolgen soll.

Dies setzt voraus, dass

vorhanden sind.

Mit dieser Option ist es möglich, entsprechend den Anforderungen der TA-Lärm den Ruhezeiten-Zuschlag nur auf o.g. Gebiete, nicht jedoch auf Misch- und Gewerbegebiete anzuwenden.

Beispiele für Bezugszeiten & Zuschläge

Nr Einstellungen auf Registerkarte „Bezugszeit“ Erläuterungen
1 zusätzlich: Gebiets-abhängiger Ruhezeit-Zuschlag aktiviert Zur Berücksichtigung der lautesten Nachtstunde gemäß TA-Lärm TAL-1998 wird nur ein Buchstabe N in die Stunden-Zuordnung eingetragen. Dann muss für Einwirkzeit „Nacht“ die Betriebszeit (min) dieser Quelle während dieser Nachtstunde eingegeben werden.
Für die Zeiträume „Tag“ und „Abend/Ruhezeit“ bezieht sich die einzugebende Einwirkzeit auf 13 h D (=960 min) und 3 h E (=180 min).
Der Zuschlag für „Abend (Ruhezeit)“ beträgt 6 dB. Der Zuschlag 10 dB für Nacht ist irrelevant, da kein Mischpegel mit dem Nachtzeitraum vorliegt; die Zielgrößen sind Lde und Ln.
2 Alternativ kann zur Ermittlung der lautesten Nachtstunde gemäß TA-Lärm siehe TAL-1998 für alle Nachtstunden der Buchstabe N in die Stunden-Zuordnung eingetragen werden, bei gleichzeitigen Wahl der Zielgröße L1hMaxN als Zielgröße „Nacht“ (Registerkarte Zielgrößen).
Dann muss für die Industriequelle/n in diesem Fall jeweils ein quell-spezifischer Tagesgang angelegt und im Quelldialog ausgewählt werden.
Die anderen Einstellungen wie bei Nr.1; die Zielgrößen sind Lde und L1hMaxN.
3 Zur Umsetzung der EU-Umgebungslärm-Richtlinie wird von einer Stunden-Zuordnung von 12 h D (ab 6 Uhr), 4 h E (ab 18 h) und 8 h N (ab 22 Uhr) ausgegangen.
Der Zuschläge betragen 5 dB für „Abend (Ruhezeit)“ und 10 dB für „Nacht“.
Beide Zuschläge sind relevant für die Bildung des Tag-Abend-Nacht-Lärmindex Lden, nicht hingegen für den Nacht-Lärmindex Ln.
4 wie Nr. 3, aber Tag-Zeitraum auf 14 h verlängert (von 6 bis 20 Uhr).
Der verlängerte Tag-Zeitraum wird bei der Bildung des Lden nicht mit einem Zuschlag versehen.
Der um 2 Stunden verkürzte Abendzeitraum und die entsprechenden Verlängerung des Tag-Zeitraums entspricht den Festlegungen der EU-Umgebungslärm-Richtlinie (EU2002/49/EG-2002, Anhang I).
Falls quell-seitige Einwirkzeiten verwendet werden, beziehen sich diese - wie vor - auf die genannten Zeiträume.
5 Die Stundenzuordnung verwendet nur die Buchstaben D und N; ein Abend-Zeitraum ist nicht vorhanden.
Es werden der Mischpegel Ldn mit einem Zuschlag „Nacht“ von 10 dB und der reine Nachtpegel Ln als Zielgrößen verwendet.
Der vorhandene Zuschlag „Abend/Ruhezeit“ von 5 dB ist irrelevant.

Anpassung der Konfiguration

Bezüglich der in früheren CadnaA-Versionen auf der Registerkarte „Bezugszeiten“ verfügbaren Option „Sonderbezugs-Zeiten für Industrie (min)“ siehe Konfiguration anpassen.