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RLS-90

Emissionsgröße L*m,E

Die Emissionsgröße von Parkplätzen nach RLS-90 ist der Mittelungspegel L*m,E in 25 m Abstand vom Mittelpunkt der Parkplatzfläche bei freier Schallausbreitung gemäß RLS-1990:

\(L^*_{m,E}=37+10\lg(N*n)+D_P\)

mit

  • N: Anzahl der Fahrzeugbewegungen je Stellplatz und Stunde (siehe unten)

  • n: Anzahl der Stellplätze auf dem Parkplatz bzw. auf der Teilfläche des Parkplatzes

  • DP: Zuschlag für unterschiedliche Parkplatztypen

Hinweis

Bei der Ermittlung der Fahrzeugbewegungen zählen An- und Abfahrt eines Fahrzeugs als je eine Bewegung.

Ist die Bedingung li <= s/2 (li: größte Längenausdehnung des Parkplatzes (i.d.R. eine Diagonale), s: Abstand Mittelpunkt-Empfänger) nicht eingehalten, ist die Parkplatzfläche in Teilflächen i zu zerlegen. Wird eine Parkplatzfläche abgeschirmt, so lautet die Bedingung: li <= s/8.

Fahrzeugbewegungen je Stellplatz und Stunde

nach RLS-90, Tabelle 5:

Parkplatztyp Fahrzeugbewegungen je Stellplatz und Stunde
tags (6-22 Uhr) nachts (22-6 Uhr)
P+R-Parkplatz 0.3 0.06
Tank-und Rastanlage 1.5 0.8

Hinweis

Standardmäßig wird für die Ruhezeit der Wert der Fahrzeugbewegungen während des Tageszeitraums verwendet.

Parkplatztypen

nach RLS-90, Tabelle 6:

Parkplatztyp Zuschlag Dp in dB
Pkw-Parkplätze 0
Motorräder-Parkplätze 5
Lkw- und Omnibus-Parkplätze 10

Schallleistungspegel LwA

Der Schallleistungspegel LwA in dB(A) für die Zeitbereiche Tag/Nacht/Ruhezeit ergibt sich zu:

\(L_{wA}=L^*_{m,E}+17dB + 19.2 dB\)

In Formel 21 RLS-90 RLS-1990 wird Linienausbreitung angenommen:

\(11.2-20\lg(s)=11.2+(8-10\lg(2\pi))-20\lg(s) = 19.2-10\lg(2\pi s^2)\)

mit \(8-10\lg(2\pi) = 0\)

Der Ausdruck s/200 in Formel 21 stellt die reine Luftdämpfung dar.