RLS-90
Emissionsgröße L*m,E
Die Emissionsgröße von Parkplätzen nach RLS-90 ist der Mittelungspegel L*m,E in 25 m Abstand vom Mittelpunkt der Parkplatzfläche bei freier Schallausbreitung gemäß RLS-1990:
\(L^*_{m,E}=37+10\lg(N*n)+D_P\)
mit
-
N: Anzahl der Fahrzeugbewegungen je Stellplatz und Stunde (siehe unten)
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n: Anzahl der Stellplätze auf dem Parkplatz bzw. auf der Teilfläche des Parkplatzes
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DP: Zuschlag für unterschiedliche Parkplatztypen
Hinweis
Bei der Ermittlung der Fahrzeugbewegungen zählen An- und Abfahrt eines Fahrzeugs als je eine Bewegung.
Ist die Bedingung li <= s/2 (li: größte Längenausdehnung des Parkplatzes (i.d.R. eine Diagonale), s: Abstand Mittelpunkt-Empfänger) nicht eingehalten, ist die Parkplatzfläche in Teilflächen i zu zerlegen. Wird eine Parkplatzfläche abgeschirmt, so lautet die Bedingung: li <= s/8.
Fahrzeugbewegungen je Stellplatz und Stunde
nach RLS-90, Tabelle 5:
| Parkplatztyp | Fahrzeugbewegungen je Stellplatz und Stunde | |
| tags (6-22 Uhr) | nachts (22-6 Uhr) | |
| P+R-Parkplatz | 0.3 | 0.06 |
| Tank-und Rastanlage | 1.5 | 0.8 |
Hinweis
Standardmäßig wird für die Ruhezeit der Wert der Fahrzeugbewegungen während des Tageszeitraums verwendet.
Parkplatztypen
nach RLS-90, Tabelle 6:
| Parkplatztyp | Zuschlag Dp in dB |
|---|---|
| Pkw-Parkplätze | 0 |
| Motorräder-Parkplätze | 5 |
| Lkw- und Omnibus-Parkplätze | 10 |
Schallleistungspegel LwA
Der Schallleistungspegel LwA in dB(A) für die Zeitbereiche Tag/Nacht/Ruhezeit ergibt sich zu:
\(L_{wA}=L^*_{m,E}+17dB + 19.2 dB\)
In Formel 21 RLS-90 RLS-1990 wird Linienausbreitung angenommen:
\(11.2-20\lg(s)=11.2+(8-10\lg(2\pi))-20\lg(s) = 19.2-10\lg(2\pi s^2)\)
mit \(8-10\lg(2\pi) = 0\)
Der Ausdruck s/200 in Formel 21 stellt die reine Luftdämpfung dar.