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LfU-Studie (2007)

Emission

Der A-bewertete Schallleistungspegel stellt die relevante Emissionsgröße der diversen Bayerischen Parkplatzlärmstudien dar, kann aber selbst nicht unmittelbar eingegeben werden. CadnaA zeigt immer beide Emissionsgrößen an:

  • Eingabe des Emissionspegels L*m,E (dBA) für die Zeitbereiche Tag/Nacht/Ruhezeit
  • Anzeige des Schallleistungspegels LwA (dBA) für Zeitbereiche Tag/Nacht/Ruhezeit

Direkteingabe

Zur direkten Eingabe ist der Emissionspegels L*m,E (dBA) (ggf. für die Zeitbereiche Tag/Nacht/Ruhezeit) anzugeben. Dieser berechnet sich aus dem Schallleistungspegel LwA (dBA) gemäß (Details siehe RLS-90):

\(L^*_{m,E}=L_{wA}-17dB-19.2dB\)

Bewegungszahlen

Der flächenbezogene Schallleistungspegel L“wA von Parkplätzen nach dem „zusammengefassten Verfahren“ (d.h. einschließlich Durchfahranteil) der Parkplatzlärmstudie des LfU-Bayern (Ausgabe 2007) berechnet sich auf Basis von Bewegungszahlen zu PPLS-07:

\(L_W''=L_{W0}+K_{PA}+K_I+K_D+K_{StrO}+10\lg (B*N)-10 \lg(\frac{S}{1m^2})\)

mit

  • LW0 = 63 dB(A), Ausgangsschallleistungspegel für 1 Bewegung/h auf einem P+R-Parkplatz
  • KPA: Zuschlag für die Parkplatzart
  • KI: Zuschlag für die Impulshaltigkeit (gilt nur für zusammengefasstes Verfahren)
  • KD: Pegelerhöhung infolge des Durchfahr- und Parksuchverkehrs
  • KStrO: Zuschlag für unterschiedliche Fahrbahnoberflächen
  • B: Anzahl der Bezugsgrößen B0
  • N: Bewegungshäufigkeit (Bewegungen je Einheit der Bezugsgröße und Stunde)
  • B · N = Fahrzeugbewegungen je Stunde auf der Parkplatzfläche
  • S: Gesamtfläche bzw. Teilfläche des Parkplatzes

Beim „getrennten Verfahren“ (d.h. ohne Durchfahranteil) entfallen die Korrekturterme KD und KStrO.

Hinweis

Von der Dokumentation der Emissionsberechnung nach den früheren Ausgaben der LfU-Studie wird hier abgesehen. Die früheren Ausgaben der LfU-Studie sind weiterhin auswählbar, um die Abwärtskompatibilität sicherzustellen.

Parkplatzart

Parkplatzart Zuschlag
KPA
dB
Zuschlag
KI
dB
Pkw-Parkplätze, P+R-Parkplätze, Parkplätze an Wohnanlagen, Besucher- und Mitarbeiterparkplätze, Parkplätze am Rand der Innenstadt 0 4
Parkplätze an Einkaufszentren
- Standard-Einkaufswagen auf Asphalt 3 4
- Standard-Einkaufswagen auf Pflaster 5 4
Parkplätze an Einkaufszentren
- lärmarme Einkaufswagen auf Asphalt 3 4
- lärmarme Einkaufswagen auf Pflaster 3 4
Parkplätze an Diskotheken (mit Nebengeräuschen von Gesprächen und Autoradios) 4 4
Gaststätten 3 4
Schnellgaststätten 4 4
Zentrale Omnibushaltestellen
- Omnibusse mit Dieselmotor 10 4
- Omnibusse mit Erdgasantrieb 7 3
Abstellplätze bzw. Autohöfe für Lastkraftwagen 14 3
Motorradparkplätze 3 4

Impulshaltigkeit

Bei Beurteilungen von impulshaltigen Geräuschen nach TALärm TAL-1998 unter Verwendung des Taktmaximalpegels wird beim getrennten Verfahren (Sonderfall) derselbe Impulshaltigkeitszuschlag Ki wie beim zusammengefassten Verfahren (Normalfall) berücksichtigt.

Aktivieren Sie dazu die Option „inkl. Taktmaximalzuschlag“.

Durchfahrtanteil

Beide in der LfU-Studie genannten Verfahren, das „zusammengefasste“ (mit Durchfahrtanteil) und das „getrennte“ Verfahren (ohne Durchfahrtanteil), sind in CadnaA implementiert.

zusammengefasstes Verfahren

Beim zusammengefassten Verfahren (Normalfall) wird zur Berechnung Pegelerhöhung KD infolge des Durchfahr- und Parksuchverkehrs verwendet:

\(K_D=2.5*\lg(f*B-9)\)

mit

  • f: Stellplätze je Einheit der Bezugsgröße
  • B: Anzahl Bezugsgrößen (d.h. Anzahl Stellplätze, Netto-Verkaufs-/Gastraumfläche, Betten)

wobei gilt:

\(f*B>10\) und \(K_D=0\) für \(f*B\leq10\)

getrenntes Verfahren

Beim getrennten Verfahren ist der Pegelanteil infolge des Durchfahr- und Parksuchverkehrs durch Modellierung der Fahrtrassen mit dem Objekt „Straße“ zu ermitteln. Dazu müssen die Verkehrszahlen auf den relevanten Trassen bekannt sein oder abgeschätzt werden.

Bei gewerblichen Parkplätzen (Auswahl „gewerblich (ind)“) sind die Straßenobjekte nach Eingabe der Emission in Linienquellen umzuwandeln (siehe Umwandeln in im Handbuch „Einführung in CadnaA“). Zur Umrechnung des Emissionspegels Lm,E wird verwendet:

\(L'_{wA}=L_{m,E}+19.2dB\)

Hinweis

Der in Formel (4) der Parkplatzlärm-Studie (2007) angegebene Zusammenhang (L’wA = Lm,E + 19 dB) entspricht nicht der RLS-90 und wird nicht verwendet.

Hinweis

Gemäß LfU-Studie 2007 ist dabei eine Fahrgeschwindigkeit von 30 km/h anzusetzen.

Fahrbahnoberfläche

Bei Verwendung des zusammengefassten Verfahrens ist die Fahrbahnoberfläche auf den Fahrgassen einzugeben.

Zuschlag für unterschiedliche Fahrbahnoberflächen KStrOdB
Asphaltierte Fahrgassen 0
Betonsteinpflaster Fugen <= 3mm 0,5
Betonsteinpflaster Fugen > 3mm 1,0
Wassergebundene Decke (Kies) 2,5
Natursteinpflaster 3,0

Hinweis

Gemäß LfU-Studie 2007 entfällt der Zuschlag KStrO bei Parkplätzen an Einkaufsmärkten mit asphaltierter oder mit Betonsteinen gepflasterter Oberfläche, da die Pegelerhöhung durch klappernde Einkaufswagen pegelbestimmend ist und im Zuschlag KPA für die Parkplatzart bereits berücksichtigt ist.

Bezugsgröße B

In der Ausgabe 2007 der LfU-Parkplatzlärmstudie PPLS-07 werden folgende Bezugsgrößen B0 verwendet:

  • 1 Stellplatz,
  • 1 m² Netto-Gastraum- oder Verkaufsfläche oder
  • 1 Bett

Bei mehreren räumlich getrennten Parkplätzen, die zu einer bestimmten Bezugsgröße, z.B. Netto-Verkaufsfläche eines Verbrauchermarktes, gehören, ist für die Berechnung des Schallleistungspegels die Bezugsgröße B proportional zu den einzelnen Parkplatzflächen aufzuteilen.

  • absolut: In diesem Fall wird die Gesamtzahl der Bewegungen pro Stunde unmittelbar verwendet. Tragen Sie in diesem Fall unter „Anzahl Bezugsgrößen B“ den Wert B=1 ein.

Hinweis

Bei Eingabe von absoluten Bewegungszahlen verwendet CadnaA das Produkt aus der Anzahl Bezugsgrößen B und den Bewegungen N in den Zeitbereichen D/E/N.

Beispiel für „absolut“

Ein Parkplatz vom Typ „Tank+Rast, Tanken, Pkw“ mit 100 Bewegungen pro Stunde am Tag kann wie folgt modelliert werden:

  • Bei Anwendung des getrennten Verfahrens können alternativ folgende Wertepaare eingegeben werden (für Tag): B=1 und N=100 Bewegungen/h oder B=25 und N=4 Bewegungen/h:
getrenntes Verfahren: B=1 mit N=100 Bewegungen/h und B=25 mit N=4 Bewegungen/h (Tag) führen zum selben Emissionspegel, LwA,Tag = 83dB(A)
  • Bei Anwendung des zusammengefassten Verfahrens führt nur die Eingabe von B=1 und N=100 Bewegungen/h (Tag) zu einer richtigen Emission, da der Zuschlag für den Durchfahranteil ausschließlich auf Basis der Bewegungszahlen berechnet wird:
zusammengefasstes Verfahren: B=1 mit N=100 Bew/h (Tag) und B=25 mit N=4 Bew/h (Tag) führen zu verschiedenen Emissionen: Nur B=1 und N=100 Bew/h (Tag) ist richtig (KD=0 dB da f*B<=10)!

Hinweis

Da beim zusammengefassten Verfahren der Durchfahrtanteil KD auf Basis des Produktes (f*B) abgeschätzt wird, die Parkplatztypen mit absoluten Bewegungszahlen aber betriebsbedingt keinen Durchfahrtanteil aufweisen, folgt mit B=1 für Durchfahrtanteil KD=0 dB.

Parkplatztypen nach LfU-Studie 2007

Bezeichnung Bezugsgröße B0 Stellpl/BezGr f Beweg/h/BezGr. Tag N Beweg/h/BezGr. Nacht N
P+R-Parkplatz, stadtnah, gebührenfrei 1 Stellplatz 1.00 0.300 0.060
P+R-Parkplatz, stadtfern, gebührenfrei 1 Stellplatz 1.00 0.300 0.100
Tank+Rast, Tanken, Pkw absolut 1.00 40.000 15.000
Tank+Rast, Tanken, Lkw absolut 1.00 10.000 6.000
Tank+Rast, Rasten, Pkw 1 Stellplatz 1.00 3.500 0.700
Tank+Rast, Rasten, Lkw 1 Stellplatz 1.00 1.500 0.500
Wohnanlage, Tiefgarage 1 Stellplatz 1.00 0.150 0.020
Wohnanlage, Parkplatz (oberirdisch) 1 Stellplatz 1.00 0.400 0.050
Diskothek 1m² Netto-Gastraumfläche 0.50 0.020 0.300
Kleiner Verbrauchermarkt 1m² Netto-Verkaufsfläche 0.07 0.100 0.000
Großer Verbrauchermarkt/Warenhaus 1m² Netto-Verkaufsfläche 0.07 0.070 0.000
Discounter und Getränkemarkt 1m² Netto-Verkaufsfläche 0.11 0.170 0.000
Elektrofachmarkt 1m² Netto-Verkaufsfläche 0.04 0.070 0.000
Bau- und Möbelmarkt 1m² Netto-Verkaufsfläche 0.03 0.040 0.000
Gaststätte in Großstadt 1m² Netto-Gastraumfläche 0.25 0.070 0.020
Gaststätte im ländlichen Bereich 1m² Netto-Gastraumfläche 0.25 0.120 0.030
Ausflugsgaststätte 1m² Netto-Gastraumfläche 0.25 0.100 0.100
Schnellgaststätte 1m² Netto-Gastraumfläche 0.25 0.400 0.150
Drive-In absolut 1.00 40.000 6.000
Hotel (< 100 Betten) 1 Bett 0.50 0.110 0.020
Hotel (> 100 Betten) 1 Bett 0.50 0.070 0.010
Parkplatz Innenstadt gebührenpflichtig (max. 2h) 1 Stellplatz 1.00 1.000 0.030
Parkhaus Innenstadt gebührenpflichtig 1 Stellplatz 1.00 0.500 0.010