RVS 4.02

Dialog Konfiguration, Registerkarte „Straße“ für RVS 4.02
Rechne erste Reflexion
Wenn diese Option deaktiviert ist, kann die maximale Reflexionsordnung bei der Berechnung von Straßenlärm über die Registerkarte „Reflexion“ eingestellt werden (siehe Registerkarte Reflexion). Ansonsten wird nur die erste Reflexionsordnung berücksichtigt.
Reflexionskriterium
Es kann ausgewählt werden, ob und wenn ja welches Kriterium für die Berücksichtigung von Reflexionen verwendet wird. Es stehen zur Verfügung:
- Default: siehe „keins“
- keins: Es wird keine geometrische Bedingung verwendet, d.h. Reflexionen treten unabhängig von den Reflektor-Abmessungen immer auf, wenn der Strahlweg konstruierbar ist.
- OEAL 28: Es wird das Reflexionskriterium nach OEAL 28 ÖAL28-1987 verwendet.
- ISO 9613-2: Es wird das Reflexionskriterium nach ISO 9613-2 9613-1996 verwendet.
Quellbereich ist reflektierend
Ist diese Option aktiviert, so wird bei der Ausbreitungsrechnung im Fall von absorbierendem Boden (G<>0, siehe Registerkarte Bodenabsorption) der Quellbereich immer als reflektierend angenommen (Pegelminderung nahe der Quelle ΔLb,s = 0 dB). Die Bodendämpfung wird nach ÖAL 28 ÖAL28-1987 berechnet.
Hinweis
Nach RVS 4.02 reicht der Bereich der Schallquelle bis zu einer Entfernung von 30*hs =15 m (mit der Quellhöhe hs = 0.5 m).
Hinweis
Da im Verlauf einer Straße die Straßenbreite in Strahlrichtung unterschiedlich groß ist, resultierenden u.U. unterschiedliche ΔLb,s-Werte für die verschiedenen Straßensegmente.
Rechne die beiden äußeren Fahrstreifen getrennt
Standardmäßig stellen nach RVS 4.02 die Mittelachsen der beiden äußersten Fahrstreifen die Emissionslinien einer Straße dar (in einer Höhe von 0.5 m). Wenn diese Option deaktiviert ist, bildet nur die Mittelachse der Straße die Emissionslinie.
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| Vertikales Raster: Option „Rechne die beiden äußeren Fahrstreifen getrennt“ aktiviert | Vertikales Raster: Option „Rechne die beiden äußeren Fahrstreifen getrennt“ deaktiviert |
Rechne keine Seitenbeugung
Wenn diese Option deaktiviert ist, wird die Seitenbeugung an Hindernissen berücksichtigt, die wegen des ausgedehnten Charakters der Quellen (Linienquellen) bei üblichen Szenarien i.d.R. keine Bedeutung für den berechneten Immissionspegel hat.
Doppelschirmung begrenzt auf 25 dB
Bei der Erstellung von Lärmkarten nach ÖAL 36 Blatt 2 ÖAL36-2010 darf das Abschirmmaß ΔLs bei Doppelbeugung maximal 25 dB betragen. Dazu heißt ist im Abschnitt 5.3 „Rechenraster und Isophonenausgabe“:
„Hinsichtlich der Einstellung der Schirmwertbegrenzung darf für die Doppelschirmberechnung ein Wert von 25 dB zur Anwendung gelangen.“
Ansonsten ist das Abschirmmaß ΔLs ist gemäß RVS 4.02 (bzw. ÖAL 28) auf 20 dB begrenzt. Diese Begrenzung ist unabhängig von der Einstellungen für Dz auf der Registerkarte „Industrie“.
Restliche Einstellungen siehe Industrie
Dies betrifft die folgenden Einstellungen auf der Registerkarte „Industrie“:
- Seitenbeugung & nur bis Abstand
- Temperatur/relative Feuchte

