Tennis-Aufschlagpunkt
Geräusche von Tennis-, Padel- und Pickleballanlagen, auf denen mehrere Spielfelder gleichzeitig betrieben werden, sind durch eine Abfolge kurz hintereinander auftretender Pegelspitzen gekennzeichnet, die durch Aufprallgeräusche der Bälle verursacht werden und die erhöhte Lästigkeitswirkung bestimmen.
Im Rahmen der Beurteilung von Geräuschen von Sportanlagen nach der deutschen Sportanlagenlärmschutzverordnung (18.BImSchV) werden derartige Ballgeräusche durch den A-bewerteten Takt-Maximalpegel LAFT mit einer Taktlänge von 5 s beschrieben. Der Takt-Maximalpegel über einen 5-s-Takt entspricht dem Maximalpegel bei der Zeitbewertung „FAST“ innerhalb dieses Zeitraums.
Zu weiteren Details der Sportanlagenlärmschutz-Verordnung wird auf den Verordnungstext verwiesen 18BImSchV-1991.
Tennis-Quelle
Die Tennis-Quelle in CadnaA stellt eine Punktquelle dar, deren Emission nicht eingegeben, sondern je nach eingestelltem Typ automatisch festgelegt wird 3770-02 Pro-1994 Pro-2025. Die Ausbreitungsrechnung erfolgt nach der eingestellten Industrie-Richtlinie. Bei Verwendung von ISO 9613-2 ist zu beachten, dass das die nicht-spektrale Bodendämpfung einzustellen ist (siehe ISO 9613 (1996), Bodendämpfung). In diesem Fall erfolgt die Einbeziehung der Bodenreflexion automatisch über das Richtwirkungsmaß K0 bzw. DΩ auf Basis der Quellhöhe über Boden (entsprechend K0=3 dB in VDI 3770 3770-02).
Hinweis
Da sich die Emission der Tennisquelle am Beurteilungskonzept der 18.BImSchV orientiert, ist bei Verwendung dieser Quelle in anderen Ländern und damit in anderen gesetzlichen Kontexten, jedes Mal zu prüfen und zu entscheiden, ob diese Quelle verwendet werden kann.
Typ
Im Feld „Typ“ können die Emissionsparameter der Quelle angepasst werden. Dabei stehen drei Optionen zur Auswahl: „Tennis – Aufschlagpunkt“, "Padel - Courtmitte" und „Pickleball – Courtmitte“. Je nach Auswahl werden die entsprechenden Emissionscharakteristiken automatisch übernommen.
Quelle ist stationär / Einwirkzeit (min)
Standardmäßig ist die Option „Quelle ist stationär“ gewählt; somit wird keine Zeitkorrektur berücksichtigt. In diesem Fall dauert die angegebene Geräuschemission während der gesamten Bezugszeit (siehe Kapitel 6.2.4) an.

Dialog Tennis-Aufschlagpunkt, Option „Quelle ist stationär“
Ist die Option „Einwirkzeit (min)“ gewählt, so können getrennt für die Zeitbereiche „Tag|Ruhezeit (=Abend)|Nacht“ die Betriebsdauer der Quelle in Minuten eingegeben werden. Die Einwirkzeit-Korrektur ergibt sich aus den eingegebenen Einwirkzeiten und den in der Berechnungskonfiguration definierten Bezugszeiten D|E|N (siehe Kapitel 6.2.4).

Dialog Tennis-Aufschlagpunkt, Option „Einwirkzeit (min)“
Berücksichtigung von Tagesgängen
Zusätzlich können in CadnaA Tagesgänge (= stundenweise Verläufe der Emission über 24 Stunden) für die Tennisquelle verwendet werden. Geben Sie dazu zunächst einen Tagesgang mit dem Verwendungstyp „Industrie“ in die lokale oder globale Bibliothek „Tagesgänge“ ein (siehe Kapitel 12.3). Anschließend kann der Tagesgang aus dem Listenfeld gewählt werden.
Berechnung nach 18. BImSchV
Die Berechnung bezieht sich jeweils auf einen der nach Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) 18BImSchV-1991 definierten Zeitbereiche, in der Regel auf die Ruhezeit von 13:00 bis 15:00 Uhr an Sonn- und Feiertagen. Für diesen Zeitraum sind - bei Spielbetrieb am Wochenende und außerhalb der Nachtzeit - die strengsten Grenzwerte festgelegt. Erfolgt die Beurteilung nur für diesen Zeitraum, somit kann die Zielgröße Ld eingestellt werden (Registerkarte „Zielgrößen“).
Falls während diesen zwei Stunden durchgängig Spielbetrieb vorliegt, kann die Option „Quelle ist stationär“ verwendet werden. Nur falls kein durchgängiger Spielbetrieb vorliegt, muss - neben der Einwirkzeit - zusätzlich die Bezugszeit auf der Registerkarte „Bezugszeit“ (siehe Registerkarte Bezugszeit) eingegeben werden (in obigem Fall: Tageszeitraum D = 2 Stunden). Das Ergebnis wird in beiden Fällen für die erste Zielgröße (Ld) angezeigt.
Beispiel: Tennis
Es erweist sich als zweckmäßig, als Bezeichnung/ID eine Platz- und Aufschlagpunkt-spezifische Zeichenkette zu verwenden.

Geometrie Tennis
Die Quellhöhe beträgt standardmäßig 2 m über Grund (nach VDI-Richtlinie 3770 3770-02).
Die Aufschlagpunkte werden auf der Mitte der Grundlinie eines Tennisfeldes platziert.

Hinweis
Falls auf einem Tennisfeld ausschließlich Doppel und nicht Einzel gespielt wird, sind nicht doppelt so viele Aufschlagpunkte einzugeben, da die Ereigniszahl nicht von der Spielart abhängt.
Beispiel: Pickleball
Zur eindeutigen Identifikation eines Pickleballplatzes hat es sich als sinnvoll erwiesen, eine Zeichenkette zu verwenden, die den spezifischen Platz eindeutig beschreibt. Für die Bewertung eines Pickleballplatzes sollte der Typ „Pickleball – Courtmitte“ ausgewählt werden.

Geometrie Pickleball
Zur Analyse der Geräuschentwicklung auf einem genutzten Pickleballplatz sollte eine Schallquelle mittig im Spielfeld in 1,5 m Höhe über dem Boden platziert werden Pro-2025. Die Position der Quelle bleibt dabei unabhängig vom Spielmodus – sie ist sowohl für Einzel- als auch Doppelspiele identisch zu wählen.

Beispiel: Padel
Zur eindeutigen Identifikation eines Padelplatzes hat es sich als sinnvoll erwiesen, eine Zeichenkette zu verwenden, die den jeweiligen Platz eindeutig beschreibt. Für die Bewertung eines Padelplatzes sollte der Typ „Padel – Courtmitte“ ausgewählt werden.

Geometrie Padel
Zur Analyse der Geräuschentwicklung auf einem genutzten Padelplatz wird der Emissionsort in der Spielfeldmitte angesetzt, die Quellhöhe beträgt 2,0 m über der Courtmitte. Die padelplatzspezifischen Prallwände sind dabei jeweils mit ihren tatsächlichen Höhen als Schirme im Berechnungsmodell zu berücksichtigen.

Emission Sportartintern
Gemäß der Sportlärmstudie Pro-1994 sowie der VDI-Richtlinie 3770 3770-02 werden die Emissionen einzelner Spielfelder bzw. spieltypischer Schlagpositionen nicht mit einem einheitlichen Schallleistungspegel angesetzt. Stattdessen wird jeder Quelle ein immissionswirksamer Schallleistungspegel zugewiesen, der sich aus ihrem jeweiligen Beitrag zum Immissionspegel am betrachteten Immissionsort ergibt.
Hierzu werden die Quellen für jeden Immissionsort zunächst anhand ihres zu erwartenden Immissionsbeitrags ranggeordnet. Quellen mit einem größeren Beitrag zum Immissionspegel werden höher priorisiert als immissionsschwächere Quellen. Die Zuordnung der Schallleistungspegel erfolgt damit immissionsortabhängig. Bei Verwendung der vordefinierten Quellentypen (z. B. Tennis – Aufschlagpunkt) wird diese Sortierung und Zuordnung automatisch durchgeführt.
Da die Bewertung auf dem Taktmaximalpegelverfahren beruht und nicht auf dem energieäquivalenten Dauerschallpegel, unterscheidet sich dieses Emissionsmodell bewusst von der sonst üblichen Annahme identischer Schallleistungspegel gleichartiger Quellen. Stattdessen wird berücksichtigt, dass nicht alle Spielfelder bzw. Schlagpositionen gleichzeitig und gleich häufig immissionswirksam sind.
Die Werte in den folgenden Tabellen stellen rangabhängige Schallleistungspegel der Quellen dar. Dabei bezeichnet n = 1 die Quelle mit dem größten Beitrag am betrachteten Immissionsort (gemäß dem Maximalpegelbeitrag aus der Vorberechnung), n = 2 die Quelle mit dem zweitgrößten Beitrag usw. Die Pegel nehmen mit zunehmendem Rang ab, da immissionsschwächere Quellen (z. B. weiter entfernte oder besser abgeschirmte) einen geringeren Beitrag zum Immissionspegel am Immissionsort liefern. Die Rangfolge wird für jeden Immissionsort separat ermittelt.
Für Anlagen mit ausschließlicher Nutzung einer Sportart werden den Quellen in Abhängigkeit von ihrer Immissionsrelevanz folgende Schallleistungspegel zugewiesen:
Hinweis
Die Berechnung erfolgt nach der in CadnaA eingestellten Industrie-Richtlinie.
- Tennis (reiner Betrieb):
| n | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| LW,n | 89.8 | 88.2 | 86.7 | 85.1 | 83.6 | 82.0 | 80.5 | 78.9 | 77.4 | 75.8 |
- Pickleball (reiner Betrieb):
| n | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| LW,n | 99.5 | 96.5 | 93.5 | 90.5 | 87.4 | 84.4 | 81.4 | 78.4 | 75.4 | 72.4 |
- Padel (reiner Betrieb):
| n | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| LW,n | 97.0 | 94.0 | 91.0 | 88.0 | 85.0 | 82.0 | 79.0 | 76.0 | 73.0 | 70.0 |
Hinweis
Bei Verwendung der Tennis-Quelle (mit gewählter Sportart) erfolgen Vorberechnung, Quellensortierung und Zuordnung der immissionswirksamen Schallleistungspegel automatisch.
Beispiel: Reine Tennisanlage
Das nachstehende Beispiel zeigt 8 Tennisplätze mit 16 Aufschlagpunkten. In der Berechnung tragen - bei freier Schallausbreitung - nur die 10 dem Immissionspunkt nächstgelegenen Quellpunkte bei. Die Emission von weiter entfernten Quellen ist für diesen Immissionspunkt irrelevant.
Beispiel
Pfad: Beispiele\Quellen\Tennis\Tennisplätze.cna

Würden diese 10 Tennisquellen durch Punktquellen mit den abstandsabhängigen Schallleistungspegeln aus o.g. Tabelle ersetzt, ergäbe sich der gleiche Immissionspegel an diesem Immissionspunkt.
Emissionen im Mischbetrieb
Bei Mischbetrieb mehrerer Sportarten (z. B. Tennis, Pickleball und Padel) erfolgt die Zuordnung der Schallleistungspegel zu den einzelnen Quellen auf Grundlage einer gemeinsamen Rangfolge nach Immissionsrelevanz. Die Quellen aller Sportarten werden zunächst in einer Vorberechnung mit den Schallleistungen LWAmax,i hinsichtlich ihres Beitrags zum Immissionspegel am jeweiligen Immissionsort bewertet und entsprechend sortiert. Anschließend werden den Quellen, abhängig von der jeweiligen Sportart und der belegten Zeitanteile k, die entsprechenden, korrigierten sportartspezifischen Schallleistungspegel LWAFTeq,n zugewiesen. Auf dieser Basis erfolgt die eigentliche Prognoseberechnung der Immissionspegel.
Die Vorgehensweise ist unabhängig davon, ob Einzel- oder Doppelspiele stattfinden. Auch bei Rasterberechnungen wird die Sortierung der Quellen sowie die Zuordnung der immissionswirksamen Schallleistungspegel für jeden Rasterpunkt entsprechend umgesetzt.
Emissionsansatz für die jeweiligen Sportarten:
| Sportart | i | Quellen pro Platz | LWAmax,i Ballschlag | ki | Position | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Tennis | 1 | 2 | 95 | 0.3 | Grundlinienmitten | Pro-2025 |
| Padel | 2 | 1 | 100 | 0.5 | Platzmitte | Messung DataKustik (2025) |
| Pickleball | 3 | 1 | 102.5 | 0.5 | Platzmitte | Pro-2025 |
Beispiel: Mischbetrieb Tennis und Padel
Im Beispiel wird das Verfahren mit normalen Punkquellen beschrieben. Die Tennis Quelle mit der jeweils eingestellten Sportart führt die in dem Beispiel beschriebenen Schritte automatisch aus.
Beschreibung: Für eine 6-Platz-Anlage bestehend aus vier Tennisplätzen (T1–T4) und zwei Padelplätzen (PAD1–PAD2) gemäß Bild wird der Beurteilungspegel am Immissionspunkt R1 berechnet. Es soll geprüft werden, ob ein unbeschränkter Spielbetrieb zulässig ist.

Schritt 1: Festlegung der sportartabhängigen Quellpositionen (je Tennisplatz 2 Quellen: jeweils Grundlinienmitten, je Padelplatz 1 Quelle: jeweils Spielfeldmitte).
Schritt 2: Für die Vorberechnung werden den Quellen sportartspezifische Maximal-Schallleistungspegel LWA,max,i zugewiesen. Auf dieser Grundlage wird eine Ausbreitungsrechnung durchgeführt und der Pegelbeitrag jeder Quelle am Immissionspunkt ermittelt. Die Quellen werden anschließend nach abnehmendem Pegelbeitrag sortiert (höchster Beitrag zuerst). Die so erhaltene Reihenfolge ist in Tabelle in Schritt 3 (Spalten 1–3) dargestellt.
Schritt 3: Zuweisung wirksamer Zeitanteile und Bildung der korrigierten Emissionswerte LWAFTeq,n. Den nach Pegelbeitrag sortierten Quellen wird zunächst ein sportart- bzw. quelltypspezifischer Basis-Zeitanteil k1,n zugeordnet. Daraus werden die wirksamen Zeitanteile kn unter Berücksichtigung der verbleibenden Restzeit stufenweise gebildet. Mit s0 = 0 gilt:
\(k_n = k_{1,n}(1-s_{n-1})\)
\(s_n = s_{n-1}+k_n\)
sn beschreibt den kumulierten Zeitanteil der bis Rang n berücksichtigten Quellen, es gilt sn ≤ 1. Ein verbleibender Restanteil 1 – sn entspricht dem nicht belegten Zeitabschnitt innerhalb des Beurteilungszeitraums. Aus dem wirksamen Zeitanteil ergibt sich die Pegelkorrektur.
\(\Delta L_n = 10 \log_{10}\!\left(k_n\right)\)
und damit der zeitanteilig korrigierte Emissionswert
\(L_{\mathrm{WAFTeq},n} = L_{\mathrm{WA},\max,n} + \Delta L_n\)
Mit den LWAFTeq,n werden die Einzelbeiträge am Immissionspunkt LAFTeq,n berechnet und energetisch zum äquivalenten Taktmaximalpegel aus den 5-s-Takten LAFTeq summiert (Taktmaximalpegel-Verfahren).
| Nr. | Quelle | Maximalpegelbeitrag (Vorberechnung) |
k1 | sn | kn | ΔLn [dB] |
LWA,max [dB] |
LWAFTeq,n [dB] |
LAFTeq,n [dB] |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | T1S2 | 50.3 | 0.3 | 0.300 | 0.300 | -5.2 | 95 | 89.8 | 45.1 |
| 2 | T3S1 | 50.1 | 0.3 | 0.510 | 0.210 | -6.8 | 95 | 88.2 | 43.3 |
| 3 | PAD2 | 49.9 | 0.5 | 0.755 | 0.245 | -6.1 | 100 | 93.9 | 43.8 |
| 4 | T1S1 | 49.3 | 0.3 | 0.829 | 0.074 | -11.3 | 95 | 83.7 | 38.0 |
| 5 | T3S2 | 48.5 | 0.3 | 0.880 | 0.051 | -12.9 | 95 | 82.1 | 35.6 |
| 6 | T2S2 | 47.7 | 0.3 | 0.916 | 0.036 | -14.4 | 95 | 80.6 | 33.3 |
| 7 | T4S1 | 47.5 | 0.3 | 0.941 | 0.025 | -16.0 | 95 | 79.0 | 31.5 |
| 8 | PAD1 | 47.3 | 0.5 | 0.971 | 0.029 | -15.3 | 100 | 84.7 | 32.0 |
| 9 | T2S1 | 47.0 | 0.3 | 0.979 | 0.009 | -20.5 | 95 | 74.5 | 26.5 |
| 10 | T4S2 | 46.5 | 0.3 | 0.986 | 0.006 | -22.1 | 95 | 72.9 | 24.4 |
| LAFTeq : | 49.7 | ||||||||
Protokoll für Tennisquelle
Beachten Sie, dass für die Tennisquelle im Berechnungsprotokoll (siehe Berechnungsprotokoll) die Immission für jede Stunde 0-23 Uhr berechnet und angezeigt wird, obwohl Ganglinien für Tennisquellen nicht zur Verfügung stehen. Das hat Programm-interne Gründe, da zur Berechnung des lautesten Stundenpegels (L1hMaxD/E/N, siehe Registerkarte Zielgrößen) die Emission auch für Quellen, die eine konstante Emission oder in Zeitbereichen D/E/N aufweisen, eine stundenweise Berechnung erfolgt.